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Allgemeine Geschäftsbedingungen

vonPech
Inhaber: Andreas Pech
In der Hachmecke 14
23879 Mölln
E-Mail: info@vonpech.de
Telefon: 04542 97 69 697

Stand: 19. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen vonPech – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Kunden über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen.

  2. Dies umfasst insbesondere:

    • Textilstick und Bestickungen,

    • Textildruck, insbesondere DTF-Druck,

    • Flex- und Foliendruck,

    • Sublimationsdruck,

    • Personalisierung und Individualisierung von Textilien,

    • Anfertigung und Veredelung von Arbeits-, Vereins-, Team- und Freizeitbekleidung,

    • Veredelung vom Kunden bereitgestellter Textilien oder sonstiger Gegenstände,

    • Herstellung individueller Werbe- und Merchandisingartikel,

    • Erstellung und Bearbeitung von Druck-, Stick- und Produktionsdaten,

    • sonstige individuell vereinbarte Veredelungsleistungen.

  3. Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

  4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  5. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  6. Individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Vertragsschluss und Angebote

  1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.

  2. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot, der Bestellung sowie gegebenenfalls aus der vom Kunden erteilten Druck-, Stick- oder Produktionsfreigabe.

  3. Bei Bestellungen über einen Onlineshop stellt die Darstellung der Produkte grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

  4. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Beginn der Auftragsausführung oder durch Versand beziehungsweise Übergabe der Ware zustande.

  5. Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang einer Onlinebestellung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.

  6. Nachträgliche Änderungen eines bereits bestätigten Auftrags bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Hierdurch entstehende zusätzliche Arbeiten und Kosten können gesondert berechnet werden. Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine können sich entsprechend verschieben.


§ 3 Preise

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Onlineshop angegebenen Preise.

  2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

  3. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist.

  4. Versand-, Verpackungs-, Express-, Grafik-, Digitalisierungs-, Punch-, Einrichtungs- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert berechnet, soweit diese nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Vorkasse bei Neukunden

  1. Bei Neukunden erfolgt die Auftragsabwicklung ausschließlich gegen Vorkasse.

  2. Als Neukunde gilt grundsätzlich ein Kunde, mit dem noch keine erfolgreich abgeschlossene Geschäftsbeziehung beziehungsweise kein vollständig abgewickelter vorheriger Auftrag besteht.

  3. Mit der Produktion beziehungsweise Veredelung wird bei Neukunden grundsätzlich erst begonnen, wenn

    • der vollständige Rechnungsbetrag beim Auftragnehmer eingegangen ist,

    • sämtliche für die Produktion erforderlichen Daten vorliegen,

    • eine gegebenenfalls erforderliche Druck-, Stick- oder Layoutfreigabe erteilt wurde und

    • gegebenenfalls vom Kunden bereitzustellende Textilien oder Gegenstände vollständig eingegangen sind.

  4. Die vereinbarte Produktions- oder Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche unter Absatz 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

  5. Bei Bestandskunden gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.

  6. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

  7. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§ 5 Individuelle Anfertigungen und Veredelungen

  1. Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Auftragnehmers besteht in der individuellen Herstellung und Veredelung von Waren nach den Vorgaben des Kunden.

  2. Hierzu gehören insbesondere Textilien oder andere Waren, die mit

    • Namen,

    • Logos,

    • Vereinswappen,

    • Firmenzeichen,

    • Bildern,

    • individuellen Texten,

    • Nummern,

    • Motiven,

    • Stickereien,

    • Drucken oder

    • sonstigen kundenspezifischen Gestaltungen

versehen werden.

  1. Nach Beginn der individuellen Veredelung können diese Waren regelmäßig nicht mehr anderweitig verwendet oder ohne Weiteres in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

  2. Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rücknahme individuell angefertigter oder veredelter Waren wegen Nichtgefallens, falscher Größenwahl des Kunden oder einer nachträglichen Meinungsänderung ist daher ausgeschlossen.

  3. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.


§ 6 Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

  2. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

  3. Dies betrifft insbesondere Textilien und Waren, die auf Kundenwunsch mit individuellen Namen, Logos, Motiven, Schriftzügen, Nummern, Bildern, Stickereien, Drucken oder sonstigen individuellen Gestaltungen versehen werden.

  4. Das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei einer individuellen Anfertigung lässt die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte des Kunden unberührt.

  5. Für nicht individualisierte Standardwaren gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.


§ 7 Veredelung kundeneigener Textilien und Gegenstände

  1. Der Auftragnehmer veredelt auf Wunsch auch Textilien oder andere Gegenstände, die vom Kunden selbst bereitgestellt oder angeliefert werden.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Waren für das gewünschte Veredelungsverfahren grundsätzlich geeignet sind.

  3. Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Auftragserteilung über ihm bekannte Besonderheiten des Materials zu informieren, insbesondere über:

    • besondere Beschichtungen,

    • Imprägnierungen,

    • Vorbehandlungen,

    • bereits vorhandene Veredelungen,

    • Hitzempfindlichkeit,

    • Wasch- oder Pflegemittelrückstände,

    • Materialschäden oder

    • sonstige Besonderheiten, welche die Veredelung beeinflussen können.

  4. Bei kundeneigenen Textilien kann trotz fachgerechter Verarbeitung nicht ausgeschlossen werden, dass bislang nicht erkennbare Materialeigenschaften, Beschichtungen, Vorbehandlungen oder Materialfehler zu Veränderungen oder Schäden führen.

  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf solchen Materialeigenschaften oder versteckten Vorschäden beruhen und die bei Anwendung der geschuldeten fachlichen Sorgfalt vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren.

  6. Die Haftung für vom Auftragnehmer schuldhaft verursachte Schäden bleibt hiervon unberührt.

  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veredelung eines Gegenstands abzulehnen, wenn erhebliche Zweifel an dessen technischer Eignung bestehen.


§ 8 Widerrufsrecht bei reinen Veredelungsdienstleistungen

  1. Stellt ein Verbraucher eigene Textilien oder Gegenstände zur Verfügung und besteht die vereinbarte Leistung im Wesentlichen in deren Veredelung, können die gesetzlichen Vorschriften über Dienstleistungen beziehungsweise Werkleistungen Anwendung finden.

  2. Soll mit einer solchen Leistung bereits vor Ablauf einer bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden, wird der Auftragnehmer die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung beziehungsweise das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers einholen.

  3. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

  4. Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, können für bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachte Leistungen die gesetzlich vorgesehenen Wertersatzansprüche bestehen.


§ 9 Kundendaten, Druckdaten, Logos und Vorlagen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Auftrag erforderlichen Informationen und Produktionsdaten vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Kunde ist insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit von

    • Namen,

    • Schreibweisen,

    • Telefonnummern,

    • Internetadressen,

    • Nummern,

    • Größenangaben,

    • Logos,

    • Texten und

    • sonstigen vom Kunden vorgegebenen Inhalten

verantwortlich.

  1. Vom Kunden bereitgestellte Daten werden grundsätzlich so verarbeitet, wie sie übermittelt wurden, soweit keine gesonderte Datenbearbeitung vereinbart wurde.

  2. Sind bereitgestellte Daten technisch nicht für die Produktion geeignet, kann der Auftragnehmer eine entsprechende Datenaufbereitung, Neuerstellung, Digitalisierung oder Punch-Erstellung anbieten. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden vor Durchführung mit dem Kunden vereinbart.


§ 10 Druck-, Stick- und Layoutfreigaben

  1. Der Auftragnehmer kann dem Kunden vor Produktionsbeginn eine digitale oder physische Ansicht, einen Korrekturabzug, ein Layout, einen Musterstick oder eine sonstige Produktionsfreigabe zur Prüfung vorlegen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Freigabe vorgelegten Daten sorgfältig zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich:

    • Schreibweise,

    • Inhalt,

    • Positionierung,

    • Größenverhältnissen,

    • Motiv,

    • Namen,

    • Nummern und

    • sonstigen individuellen Angaben.

  3. Mit Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der zur Prüfung vorgelegten Gestaltung hinsichtlich der für ihn erkennbaren Merkmale.

  4. Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen und zu einer Verlängerung der Produktionszeit führen.

  5. Fehler oder Abweichungen, die erst nach der Freigabe durch den Auftragnehmer verursacht werden, fallen nicht unter die Freigabe des Kunden.


§ 11 Farb-, Material- und Produktionsabweichungen

  1. Bei Druck- und Stickverfahren können technisch bedingte geringfügige Abweichungen auftreten.

  2. Insbesondere Bildschirmdarstellungen von Farben können aufgrund unterschiedlicher Displays, Farbprofile und Darstellungsverfahren von den tatsächlich produzierten Farben abweichen.

  3. Auch unterschiedliche Textilfarben, Gewebestrukturen, Materialzusammensetzungen und Oberflächen können das Ergebnis einer Veredelung beeinflussen.

  4. Geringfügige, technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit keine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.

  5. Eine verbindliche Übereinstimmung mit bestimmten Farbsystemen, Farbreferenzen oder Mustern, insbesondere Pantone-, HKS- oder RAL-Farben, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und das eingesetzte Produktionsverfahren eine solche Übereinstimmung technisch ermöglicht.


§ 12 Pflege veredelter Textilien

  1. Für die Haltbarkeit der Veredelung sind die dem Produkt beziehungsweise Auftrag beigefügten oder mitgeteilten Wasch- und Pflegehinweise zu beachten.

  2. Schäden, die auf eine nicht sachgemäße Behandlung, ungeeignete Waschprogramme, zu hohe Temperaturen, ungeeignete Wasch- oder Reinigungsmittel, Trockner, Bügeln über die Veredelung oder andere von den Pflegehinweisen abweichende Behandlung zurückzuführen sind, stellen keinen vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel dar.

  3. Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Übergabe bestehenden Mangels bleiben unberührt.


§ 13 Schutzrechte an Logos, Motiven und Kundendaten

  1. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Motive, Bilder, Logos, Marken, Texte, Zeichnungen, Grafiken und sonstigen Inhalte berechtigt ist.

  2. Der Kunde darf dem Auftragnehmer keine Inhalte zur Verarbeitung überlassen, durch deren Nutzung Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte, verletzt werden.

  3. Macht ein Dritter wegen eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts berechtigte Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder deren Bearbeitung einzustellen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.


§ 14 Stickprogramme, Punchdateien und Produktionsdaten

  1. Vom Auftragnehmer erstellte Stickprogramme, Punchdateien, Produktionsdateien, Schablonen und sonstige technische Fertigungsdaten dienen grundsätzlich der internen Produktion.

  2. Die Bezahlung einer Stickerei, eines Drucks oder einer Einrichtungspauschale beinhaltet nicht automatisch die Herausgabe der zugrunde liegenden offenen Produktions-, Punch- oder Arbeitsdateien.

  3. Eine Herausgabe oder Übertragung entsprechender Dateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Gesetzliche Rechte des Kunden an von ihm selbst zur Verfügung gestellten Dateien bleiben hiervon unberührt.


§ 15 Liefer- und Produktionszeiten

  1. Angegebene Produktions- und Lieferzeiten sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

  2. Die Produktionszeit beginnt grundsätzlich erst nach:

    • vollständigem Zahlungseingang bei Vorkasse,

    • Vorliegen aller erforderlichen Kundendaten,

    • erfolgter Produktionsfreigabe und

    • Eingang gegebenenfalls vom Kunden bereitzustellender Waren.

  3. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Angaben, Freigaben, Zahlungen oder Waren des Kunden nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Produktionszeiten entsprechend.

  4. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, welche die Produktion oder Lieferung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungszeit führen. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.


§ 16 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

  2. Bei Verbrauchern gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Vorschriften.

  3. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung – soweit gesetzlich zulässig – mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.

  4. Bei Selbstabholung wird der Kunde informiert, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.


§ 17 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


§ 18 Mängel und Gewährleistung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte.

  2. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, hat der Kunde die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung sowie – bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.

  3. Eine Individualanfertigung oder Veredelung führt nicht zum Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte.

  4. Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich verursacht wurde durch:

    • ungeeignete vom Kunden bereitgestellte Materialien,

    • vom Kunden verschwiegene Materialeigenschaften,

    • vom Kunden freigegebene und bereits in der Freigabe erkennbare Fehler,

    • unsachgemäße Nutzung,

    • Nichtbeachtung der Pflegehinweise oder

    • technisch unvermeidbare, zumutbare geringfügige Abweichungen.

  5. Unternehmer haben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB vorliegen, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

  6. Für Verbraucher bestehen keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Untersuchungs- oder Rügepflichten.


§ 19 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.


§ 20 Unternehmergeschäfte und Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, findet die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB Anwendung.

  2. Zeigt sich ein bei der ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mangel, ist dieser unverzüglich anzuzeigen.

  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

  4. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben im Übrigen unberührt.


§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Verbraucher können mit Forderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrechnen.

  2. Unternehmer können gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.


§ 22 Anwendbares Recht

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

  3. Für Verträge mit Unternehmern wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.


§ 23 Gerichtsstand bei Unternehmern

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

  2. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


§ 24 Verbraucherstreitbeilegung

[Nur verwenden, wenn zutreffend:]

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 25 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.

  3. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 19. August 2026